Satzung


Hier finden Sie unsere aktuelle Satzung (23.08.2020) als PDF
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Hier finden Sie unsere Gründungssatzung (08.08.2012) als PDF


 Satzung
Political Science Center
i. d. F. vom 23. August 2020

 §1 Name und Sitz des Vereins

1.   Der Verein führt den Namen „Political Science Center“ (nachfolgend ’Verein’ genannt).
2.   Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

 §2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 §3 Zweck
1.   Der Zweck des Vereins ist die Förderung der politischen Breitenbildung, insbesondere die Stärkung grundlegender und systematischer Kenntnisse über politische Systeme im Allgemeinen und das demokratische System im Besonderen, sowie die Förderung von Kompetenzen für demokratisches Handeln um der sogenannten Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, für interessante Politikfelder zu sensibilisieren und somit die Partizipation am demokratischen Willensbildungsprozess zu unterstützen.
2.   Der Verein verfolgt diesen Zweck durch
a)   Öffentlichkeitsarbeit, etwa die Erarbeitung, Organisation und Bereitstellung von Informationsmaterial zur Bildung und Aufklärung insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
b) die Bereitstellung einer Internetplattforum zur Diskussion der veröffentlichten Materialien,
c)   Vorbereitung, Organisation, Durchführung oder Teilnahme an Seminaren, Vorträgen und Diskussionsrunden zu den zum Vereinsziel passenden Themen,
d) andere geeignete Maßnahmen.

 §4 Gemeinnützigkeit
1.   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.   Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
4.   Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

§5 Mitgliedschaft
1.   Erwerb der Mitgliedschaft
a)   Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sowie jede juristische Person werden.
b) über den schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein entscheidet der Vorstand.
2.   Ende der Mitgliedschaft
a)   tritt mit dem Tod des Mitglieds ein,
b) erfolgt nach schriftlicher Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand; sie ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich,
c)   durch Ausschluss aus dem Verein, nach Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und per Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Gegen diesen Entscheid kann innerhalb einer Monatsfrist ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss des Vorstandes.

 §6 Sonderrechte
1.   Das Mitglied Timo Gertler, geb. 12.07.1984 in Berlin-Wilmersdorf ist Vorsitzender des Vereinsvorstandes.
2.   Gründungsmitglieder sind außerordentliche Mitglieder.
3.   Außerordentliche Mitglieder sind befugt im Rahmen der Mitgliederversammlung den verbleibenden Vorstand zu wählen sowie Änderungen an der Satzung vorzunehmen.
4.   Legt ein außerordentliches Mitglied seine Befugnisse nieder, so kann die Position auf einstimmigen Beschluss der außerordentlichen Mitglieder neu vergeben werden.
5.   Außerordentliche Mitglieder in diesem Sinne sind:
a)   Timo Gertler, geb. 12.07.1984 in Berlin-Wilmersdorf,
b) Georg Sebastian Ketter, geb. 14.11.1979 in Weilburg,
c)   Julia Milena Kiesow, geb. 20.08.1985 in Bochum,
d) Andreas Müller, geb. 13.10.1981 in Siegen,
e)   Oliver Reinken, geb. 01.11.1983 in Köln,
f)   Lothar Joachim Steingraeber, geb. 14.12.1984 in Berlin-Steglitz,
g)   Julia Marie Weder, geb. am 04.05.1985 in Erlabrunn.

§7 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1.   der Vorstand,
2.   die Mitgliederversammlung.

§8 Der Vorstand
1.  Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
2.   Der Vorstand wird von den hierzu außerordentlich befugten Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt die außerordentlichen Mitglieder ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
3.   Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder sowie über die Aufnahme von Ehrenmitgliedern.
4.   Die außerordentlich befugten Mitglieder wählen im Rahmen der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren aus den Vorstandsmitgliedern den Kassenwart.

§9 Die Mitgliederversammlung
1.   Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von sechs Wochen durch persönliche Einladung in Textform einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen.
2.   Wahl- und stimmberechtigt im Sinne der Satzung sind grundsätzlich alle Mitglieder des Vereins im Verfahren der einfachen Mehrheitswahl.
3.   Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a)   Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Entlastung des Vorstands durch außerordentliche Mitglieder gem. §6, Nr. 5 dieser Satzung.
b) Die Wahl des Vorstands erfolgt durch außerordentliche Mitglieder.
c)   Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung werden durch au§erordentliche Mitglieder vorgenommen.
d) Entscheidungen über die Beitragsordnung (siehe §10). Dabei ist die Offenheit des Vereins für die Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen.
e)   Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr.
f)    Entscheidungen über Anträge inhaltlicher Natur.
g)   Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds entgegen dem Ausschluss durch den Vorstand.
4.   Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 25% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
5.   Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§10 Mitgliedsbeiträge
1.   Die Existenz und Höhe der Mitglieds- und Beitrittsbeiträge bestimmt die Beitragsordnung, über die die außerordentlichen Mitglieder entscheiden.
2.   Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig.
3.   Der Mitgliedsbeitrag kann für bestimmte Personengruppen ermäßigt werden.
4.   Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.

§11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
1.   Der Verein kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder durch Wegfall seines bisherigen Zweckes aufgelöst werden.
2.   Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den
  pol-di.net e.V.
  Steuernummer 27/675/51303
  (registriert beim Amtsregister
  Charlottenburg, Nr. 20235 Nz)
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.